Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Von Physiotherapeut Jan Amling
Die verwendete Abkürzung in diesem Schreiben „JA“ steht für den Betreiber "Physiotherapeut Jan Amling“

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Diese Website wird von Jan Amling, Clara-Zetkin Straße 2, 98693 Ilmenau zur Vorstellung seiner Person und Dienstleistung erstellt und von ihm betrieben.

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für sämtliche Inhalte der Website sowie die Behandlungen von JA. Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung durch die eigene Person behält sich JA vor. Bei Änderungen muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.


JA ist jederzeit berechtigt, diese AGBs und Anlagen ohne gesonderte Hinweise zu ändern. Bei Vertragsschluss werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGBs Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Leistung & Vertrag

 

Der Behandlungsvertrag zwischen JA und dem Patienten/Kunden ist ein Vertrag gemäß §§ 611 ff BGB. Durch den Vertrag wird der Kunde/Patient, der einen Termin reserviert, zur Vergütung der durchgeführten Behandlung verpflichtet.
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines durch den Patienten/Kunden reservierten Behandlungstermin. Diese Reservierung kann schriftlich, mündlich oder über ein Terminfindungsportal erfolgen.

 

JA ist berechtigt, darüber zu entscheiden, ob es zwischen dem Kunden/Patienten und ihm zum Vertragsabschluss kommt. Dieses geschieht, wenn JA eine Bestätigung per E-Mail an den Kunden/Patienten versendet.

 

Die Behandlungen finden auf freien Wunsch statt. Sie dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Prävention zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Sie stellen keine medizinische Leistung dar und werden somit auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst. Die Anwendungen ersetzen keine verordneten Medikamente oder Therapien, oder den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker.

 

Es kann nicht gewährleistet werden, dass eine Erstattung Ihrer Rechnung durch private Krankenkassen vollständig übernommen wird.

 

Räumlichkeiten zur Ausübung der therapeutischen Tätigkeit sind vom Kunden bereitzustellen.

 

§ 3 Vergütung

 

Patienten/Kunden sind verpflichtet im Anschluss an die Behandlung diese zu bezahlen. Mögliche Formen sind Bargeld, Rechnung, PayPal.
Firmenkunden und Privatpatienten können die Bezahlung auf Rechnung veranlassen.

 

Kunden/Patienten verpflichten sich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, ohne Abzug den enthaltenen Betrag auf das Geschäftskonto von JA zu überweisen. Die Kontodaten befinden sich auf der Rechnung.

 

§ 4 Dauer / Verspätung / Stornierung
 
Abs. 1: Behandlungsdauer:
Eine Standard-Behandlungsdauer beträgt 25 Minuten und eine Doppelbehandlung 50 Minuten ab dem reservierten und bestätigten Zeitpunkt.

 

Abs. 2: Verspätungen:
Sollte sich ein Patient/Kunde verspäteten, so verkürzt sich seine Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in voller Höhe abgerechnet.
JA weist hiermit darauf hin, dass sich jeder Patient/Kunde dazu verpflichtet, mindestens 5 Minuten vor Behandlungsbeginn am Behandlungsort einzufinden.

 

Abs. 3: Stornierung:
Vereinbarte Termine sind bindend und pünktlich einzuhalten. Patienten/Kunden sind dazu verpflichtet, selbstständig und zeitnah ihren reservierten Termin mit einem triftigen Grund schriftlich oder mündlich zu stornieren. Mögliche Kontaktformen sind: persönlich, Telefon, WhatsApp, E-Mail, SMS und Mailbox. Alle Kontaktdaten hierzu finden sie auf der Internetseite von JA (www.physio-amling.de) und in allen von JA versendeten E-Mails.


Die Stornierung des Termins muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei JA eingegangen sein. Wird die Stornierungsfrist nicht eingehalten und der Termin nicht wahrgenommen, werden dem Kunden/Patient die Kosten für den entstandenen Ausfall in Rechnung gestellt. Wird ein Termin vor der 24-Stunden-Frist storniert, werden keine Kosten fällig.

 

Der Patient/Kunde hat innerhalb der 24-Stunden-Frist die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu suchen, die den Ausfall des ursprünglich reservierten Termins übernimmt. Sollte diese Behandlung zustande kommen, wird JA von den Kosten des ursprünglichen Termins absehen.

JA ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen, vom Behandlungsvertrag auch vor vollständiger Erfüllung zurückzutreten.

 

Abs. 4: Firmenkunden:
Die Firma muss dafür Sorge tragen, dass alle bis zur Stornierungsfrist angegebenen Behandlungen an dem reservierten Tag zustande kommen. Sollten kurzfristige Terminabsagen und Plan-Veränderungen (Nichteinhaltung der Stornierungsfrist -> 24 Stunden) nicht mit JA kommuniziert worden sein, werden die vereinbarten Behandlungen in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Sonderregelungen (Corona Pandemie)

 

Der Patient/Kunde ist verpflichtet, selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass ein Infektionsschutz sowohl für ihn selbst, als auch für den Behandler JA besteht und, dass durch ihn kein Risiko für nachfolgende Patienten/Kunden entsteht.

 

JA verpflichtet sich, die Hygieneregeln der jeweiligen Unternehmen und Thüringer Hygieneverordnung einzuhalten und umzusetzen.

 

Sollte sich ein Patient/Kunde nicht an die Gesetze/Regeln (Thüringer Hygieneverordnung/Unternehmen spezifisch) halten, darf JA die Behandlung kurzfristig absagen und der Patient/Kunde ist verpflichtet diesen Ausfall in voller Höhe zu begleichen.

 

Abs. 1: Der Patient/Kunde ist verpflichtet, vor der Behandlung mitzuteilen, wenn:

  • er/sie Kontakt zu einer Corona-Infizierten oder Quarantäne befindenden Person hatten (innerhalb der letzten 10 Tage)
  • er/sie an sich Krankheitssymptome feststellt (jeglicher Art)

 

Sollte ein Patient/Kunde seinen reservierten Termin nach Ablauf der Stornierungsfrist kurzfristig absagen müssen/wollen, weil er zur Personengruppe § 5 Abs.1 zählt, kann dieser seinen positiven Corona-Test oder den von der Coronainfizierten Person vorweisen. In diesem Fall werden keine Zahlungen fällig. 
Kann oder will der Patient/Kunde den Nachweis nicht erbringen, gilt § 4 Abs. 3 und die Person muss den Ausfall der Behandlung in voller Höhe begleichen.
Sollte sich während der Behandlung herausstellen, dass der Patient/Kunde zur Personengruppe § 5 Abs. 1 zählt und JA wurde nicht darüber informiert, kann die Behandlung abgebrochen werden und es tritt § 4 Abs. 2 in Kraft.

 

Abs. 2: Handtuch / Unterlage
Ein Patient/Kunde ist dazu verpflichtet, bei jeder Behandlung sein eigenes körpergroßes Handtuch mitzubringen und als Unterlage zu verwenden.

 

§ 6 Nutzerdaten

 

Alle durch JA durchgeführten Behandlungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung mit dem Kunden, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere seine Gesundheit, Vorerkrankungen und bisherigen Therapien betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.

 

JA ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen usw. des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

 

Die Kundeninformationen werden vertraulich behandelt, welche nur für interne Zwecke erfasst, verarbeitet und verwendet werden.

 

§ 7 Gutscheine - Gültigkeitsdauer

 

Die Frist zum Einlösen von Gutscheinen beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Gutscheinkauf).

 

Sonderregelung in Pandemie Zeiten:
Sollte durch eine Lockdownregelung die Behandlung nicht möglich sein, verlängert sich die Gutschein-Gültigkeit um die Lockdown-Zeit.

 

Eine Geld-Rückerstattung eines ausgestellten Gutscheines ist nicht möglich.

 

§ 8 Haftungsausschluss

 

JA haftet nicht für Schäden an Eigentum von Patienten/Kunden oder Firmen. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Ebenso schließt JA, jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGBs oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.

 

Aussagen, die von JA getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann JA nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.